Archiv: April 2017

5 verbreitete Irrtümer, die Versicherungskunden Geld kosten können

27.04.2017 | 5 verbreitete Irrtümer, die Versicherungskunden Geld kosten können

Viele Versicherungsnehmer zahlen unnötigerweise zu hohe Prämien oder haben Schutzlücken, die ihnen gar nicht bewusst sind. Von der Kfz- über die Hausrat- bis zur Unfallversicherung: Diese häufigen Irrtümer sollten die Kunden ausschließen: Eine Unfallpolice leistet nach jedem Unfall mit Verletzungsfolgen. Eine Unfallversicherung leistet erstens nur dann, wenn der Unfall dauerhafte gesundheitliche Einschränkungen verursacht, und zweitens nur nach als „Unfall“ definierten Ereignissen. Je nach Bedingungen können Eigenbewegungen (wie Umknicken) oder Bewusstseinsstörungen ausgeschlossen sein. Wer grob fahrlässig einen Kfz-Schaden verursacht, hat keinen Versicherungsschutz. Stimmt nicht immer: Manche Tarife leisten auch bei grob fahrlässigem Verhalten wie dem Überfahren einer roten Ampel. Ein Vergleich lohnt sich also. Die Haftpflichtpolice deckt auch schleichend entstehende Schäden ab. In den meisten älteren Haftpflichtverträgen sind sogenannte Allmählichkeitsschäden ausgeschlossen, lediglich einige neuere Tarife bieten diesen Schutz an. Bei von Kindern verursachten Schäden springt die Haftpflichtpolice ein. Dies gilt nur für Kinder ab sieben Jahren. Jüngere Kinder sind deliktunfähig, so dass ihre Eltern nicht in Regress genommen werden können – es sei denn, sie haben ihre Aufsichtspflicht verletzt. Der Versicherungsschutz setzt mit dem Vertragsbeginn ein. Manche Tarife sehen Wartezeiten vor, in denen schon Beiträge gezahlt werden, aber noch keine oder nur eingeschränkte Leistungen erfolgen.
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Bausparern droht neue Kündigungswelle

27.04.2017 | Bausparern droht neue Kündigungswelle

Dass Bausparkassen an den in früheren Hochzinszeiten abgeschlossenen Verträgen zu knabbern haben, ist allgemein bekannt. Die Praxis, die „Altlasten“ nach Ablauf von zehn Jahren seit Zuteilungsreife zu kündigen, hat sich mittlerweile mit dem Segen des Bundesgerichtshofs durchgesetzt. Das gleiche Schicksal könnte nun jedoch auch jüngeren Bausparverträgen bevorstehen.   Wie das „Handelsblatt“ berichtet, hat die erste deutsche Bausparkasse angekündigt, sich mit einem juristischen Kniff von jüngeren, aber immer noch vergleichsweise hochverzinsten Verträgen trennen zu wollen. Dazu will sie sich auf eine „Störung der Geschäftsgrundlage“ berufen, die durch die Zinspolitik eingetreten sei. Paragraf 313 BGB sieht vor, dass ein Vertrag gekündigt werden kann, wenn sich dessen Grundlagen in bei Abschluss unvorhersehbarer Weise geändert haben. Ob dieser Griff in die juristische Trickkiste gerichtlich Bestand hat und somit eine neuerliche Kündigungswelle anrollt, bleibt abzuwarten.
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Deutsche und Aktien: keine Liebesgeschichte

27.04.2017 | Deutsche und Aktien: keine Liebesgeschichte

Obwohl die Niedrigzinsen die klassischen sicherheitsorientierten Investments wie Renten unattraktiv machen, ist die Zahl der deutschen Aktienbesitzer zuletzt gesunken. 8,98 Millionen hielten 2016 Aktien oder Aktienfondsanteile, wie das Deutsche Aktieninstitut (DAI) errechnet hat. 2014 waren es noch 30.000 mehr. Im Jahr 2001 gab es sogar mal fast 13 Millionen Aktionäre – dafür hatte unter anderem der „Manfred-Krug-Effekt“ gesorgt, der die Telekom-Aktie zur „Volksaktie“ machen sollte.   Damit verzichten die Deutschen im Vergleich zu anderen westlichen Nationen auf einen Gutteil Rendite. Über alle Anlageklassen hinweg generieren sie nach Abzug der Inflation gerade mal 2,3 Prozent p. a. Die Finnen dagegen, die prozentual rund dreimal so viele Aktionäre zählen wie die Deutschen, kommen auf 6,9 Prozent. Einen Lichtblick erkennt das DAI immerhin: In der jüngsten Altersgruppe (14 bis 39 Jahre), die vom gesetzlichen Rentensystem nicht viel zu erwarten hat, stieg die Zahl der Aktionäre – von 1,696 auf 1,952 Millionen zwischen 2014 und 2016.
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